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Hinterlegung

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Verwahrungspflicht

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Aufbewahrer hat die Sache zu verwahren, d.h.

Verwahrung bei sich

  • Ohne andere Ermächtigung keine Aufbewahrung bei einem Dritten

Vermutungsweise keine Gestattung einer Vermischung mit Gütern gleicher Art

Obhutspflicht des Aufbewahrers, mit den Zielen

Kontrollpflicht

  • Je nach hinterlegtem Gegenstand und je nach den Umständen unterschiedlich

kein Abhandenkommen

keine Beschädigung

Obliegenheiten des Aufbewahrers

Rückgaberecht des Aufbewahrers

Ziel

  • Korrelat der Verwahrungspflicht

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