LAWINFO

Hinterlegung

QR Code

Rückgabepflicht

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Depositum regulare

Der Aufbewahrer bleibt dem Hinterleger zur Rückgabe des hinterlegten Gegenstandes verpflichtet:

Rechtsnatur des Rückgabeanspruchs

Verfügungsmacht des Hinterlegers

Allgemein
  • Anspruch des Hinterlegers, frei über die Sache verfügen zu können
Sammelverwahrung (auch: „Mengenverwahrung“, „Summenverwahrung“)
  • =   jeder beteiligter Hinterleger hat ein anteilsmässiges Miteigentum an der Gesamtmenge
    • in Abgrenzung vom „Depositum irregulare“ (Vermischung der hinterlegten Sache mit gleichartiger anderer Ware
  • Rechtsgrundlage
  • Hinterlegeranspruch
    • Recht, seinen Anteil ohne Mitwirkung der anderen Hinterleger herauszuverlangen
  • Aufbewahrerrecht
    • Recht, den Anteil des Hinterlegers ohne Mitwirkung der anderen Hinterleger auszuscheiden
  • Vgl. ferner Sammelverwahrung

Durchbrechung der Verfügungsmöglichkeit des Hinterlegers

Allgemein
  • Hinterleger kann Sache jederzeit zurückfordern
Warenpapiere
  • Herausgaberecht und –pflicht des Lagerhalters für in Warenpapiere verbriefte Lagerwaren nur an die Person, die sich durch das Warenpapier legitimiert (OR 486 Abs. 2)
Unentziehbarer Herausgabeanspruch
  • Kein Widerrufsrecht des Hinterlegers für seine im Sinne von OR 112 bzw. nach Anweisungsrecht (OR 466 bis OR 477) dem Aufbewahrer abgegebene Instruktion, wenn der Dritte gegenüber dem Hinterleger die Annahme erklärt hat (OR 112 Abs. 3)
  • Besitzesanweisung des Hinterlegers (ZGB 924)

Rückgabezeitpunkt

  • jederzeit (OR 474 Abs. 1)
  • Der Hinterleger ist für den Fall einer vorzeitigen Rücknahme der hinterlegten Sache zum Aufwandersatz verpflichtet (OR 474 Abs. 2)

Nichtrückgabe / Verschlechterung der Sache

  • Haftung des Aufbewahrers nach den allgemeinen Grundsätzen von OR 97 ff.

Depositum irregulare

Der Aufbewahrer hat dem Hinterleger nur, aber immerhin, Ware gleichen Quantums und gleicher Qualität zu leisten.

Art. 475 OR

2. Rückgabe

a. Recht des Hinterlegers

1 Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache nebst allfälligem Zuwachs jederzeit zurückfordern, selbst wenn für die Aufbewahrung eine bestimmte Dauer vereinbart wurde.

2 Jedoch hat er dem Aufbewahrer den Aufwand zu ersetzen, den dieser mit Rücksicht auf die vereinbarte Zeit gemacht hat.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.