Im Falle eines Konkurses ergeben sich folgende Konstellationen:
Konkurs des Hinterlegers
Rechte der Konkursmasse
- Im Konkurs hat die Konkursmasse nicht mehr oder andere Rechte als der aufrechtstehende Hinterleger
- Die Konkursmasse hat einen Rückgabeanspruch, unter Vorbehalt des Retentionsrechtes des Aufbewahrers für sein Lagergeld und seine Aufwendungen
Retentionsrecht
Konkurs des Aufbewahrers
Depositum regulare
- Dinglicher und unverjährbarer Herausgabeanspruch des Hinterlegers
- Aussonderungsanspruch des Hinterlegers (SchKG 242)
Depositum irregulare
- Der Hinterleger hat nur einen obligatorischen Rückgabeanspruch, weshalb er kein Aussonderungsrecht im Konkurs des Aufbewahrers hat
- Der Hinterleger trägt daher beim Depositum irregulare das Risiko einer Insolvenz des Aufbewahrers
Weiterführende Informationen
- Aussonderung
- Konkursinventar konkursinventar.ch
- Kollokationsplan