Die Sequestration wird durch nachgenannte Faktoren bestimmt:
Begriff
- Die Sequestration beinhaltet die gemeinsame Hinterlegung einer Sache zur Vermeidung einer Verfügung durch den Nichtberechtigten
Rechtsgrundlage
Gegenstand
- Sicherungszweck
- Strittiges oder unklares Rechtsverhältnis
- Übertragung Verfügungsmacht an den Sequester
Parteien
- Sequester (Verwahrer)
- Sequestrations-Parteien
- ev. weitere Parteien
Vertragsinhalt
- Hinterlegungs- und Herausgabekonditionen
Spezielles
- ev. Bedingungen oder Befristungen
Art. 480 OR
IV. Sequester
Haben mehrere eine Sache, deren Rechtsverhältnisse streitig oder unklar sind, zur Sicherung ihrer Ansprüche bei einem Dritten (dem Sequester) hinterlegt, so darf dieser die Sache nur mit Zustimmung der Beteiligten oder auf Geheiss des Richters herausgeben.