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Hinterlegung

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Sequestration

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

 Die Sequestration wird durch nachgenannte Faktoren bestimmt:

Begriff

  • Die Sequestration beinhaltet die gemeinsame Hinterlegung einer Sache zur Vermeidung einer Verfügung durch den Nichtberechtigten

Rechtsgrundlage

Gegenstand

  • Sicherungszweck
  • Strittiges oder unklares Rechtsverhältnis
  • Übertragung Verfügungsmacht an den Sequester

Parteien

  • Sequester (Verwahrer)
  • Sequestrations-Parteien
  • ev. weitere Parteien

Vertragsinhalt

  • Hinterlegungs- und Herausgabekonditionen

Spezielles

  • ev. Bedingungen oder Befristungen
Art. 480 OR

IV. Sequester

Haben mehrere eine Sache, deren Rechtsverhältnisse streitig oder unklar sind, zur Sicherung ihrer Ansprüche bei einem Dritten (dem Sequester) hinterlegt, so darf dieser die Sache nur mit Zustimmung der Beteiligten oder auf Geheiss des Richters herausgeben.

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