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Hinterlegung

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Schrankfachvertrag

Rechtsgebiet:
Hinterlegung
Stichworte:
Aufbewahrung, Hinterlegung, Lagerhaltung, Lagerung, Sicherheit, Verwahrung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nebst der hievor genannten Parteien und der Rechte und Pflichten von Schrankfachkunde und Bank enthält der Schrankfachvertrag folgende Inhalte:

Rechte des Schrankfachkunden

  • Schrankfachkunden-Rechte

Rechte der Bank

  • Banken-Rechte

Vertragsdauer

Bankpraxis

  • Bei der Vertragsdauer ist die Bankpraxis unterschiedlich

Schrankfachmiete auf unbestimmte Dauer

  • Einige Banken schliessen unbefristete Schrankfachverträge

Schrankfachmiete auf bestimmte Dauer

  • Andere Banken schliessen den Schrankfachvertrag nur 3, 6 oder 12 Monate, wobei verabredet werden kann, dass sich der Vertrag bei Nichtkündigung automatisch auf eine weitere, im Voraus bestimmte Dauer verlängert

Untermiete

Bankpraxis

  • In aller Regel gilt die Untermiete als ausgeschlossen

Weitere Infos

Anwendbares Recht

Bankpraxis

  • Die Bank vereinbart im Schrankfachvertrag, v.a. wegen ausländischen Kunden oder wegen Kunden, die wegziehen, Schweizerisches Recht als anwendbar

Weitere Infos

Gerichtsstand

Bankpraxis

  • Meistens der Sitz oder die Zweigniederlassung der Bank

Weitere Infos

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bankpraxis

  • Kein Bankvertrag ohne Allgemeine Bankbedingungen
  • Auch beim Schrankfachvertrag wenden die Banken ihre Allgemeinen Bankbedingungen an

Weitere Infos

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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