Nebst der hievor genannten Parteien und der Rechte und Pflichten von Schrankfachkunde und Bank enthält der Schrankfachvertrag folgende Inhalte:
Rechte des Schrankfachkunden
- Schrankfachkunden-Rechte
Rechte der Bank
- Banken-Rechte
Vertragsdauer
Bankpraxis
- Bei der Vertragsdauer ist die Bankpraxis unterschiedlich
Schrankfachmiete auf unbestimmte Dauer
- Einige Banken schliessen unbefristete Schrankfachverträge
Schrankfachmiete auf bestimmte Dauer
- Andere Banken schliessen den Schrankfachvertrag nur 3, 6 oder 12 Monate, wobei verabredet werden kann, dass sich der Vertrag bei Nichtkündigung automatisch auf eine weitere, im Voraus bestimmte Dauer verlängert
Untermiete
Bankpraxis
- In aller Regel gilt die Untermiete als ausgeschlossen
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Anwendbares Recht
Bankpraxis
- Die Bank vereinbart im Schrankfachvertrag, v.a. wegen ausländischen Kunden oder wegen Kunden, die wegziehen, Schweizerisches Recht als anwendbar
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Gerichtsstand
Bankpraxis
- Meistens der Sitz oder die Zweigniederlassung der Bank
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bankpraxis
- Kein Bankvertrag ohne Allgemeine Bankbedingungen
- Auch beim Schrankfachvertrag wenden die Banken ihre Allgemeinen Bankbedingungen an