Die Rechtsnatur des Schrankfachvertrags ist umstritten.
Beim Schrankfachvertrag handelt es sich um einen sog. Gemischten Vertrag, einerseits mit Elementen der Miete (Gebrauchsüberlassung durch Zurverfügungstellung eines soliden Schrankfachs bzw. Banksafes) und andererseits des Auftrags (Mitwirkung, Sicherung und Überwachung der Bank).