Ist trotz der guten Sicherheitsvorkehren bei der Bank eingebrochen und der Schrankfachinhalt des Kunden gestohlen worden, haftet die Bank unter folgenden Voraussetzungen:
Haftungsgrundlagen
Haftung aus Vertrag
- ev. kumulativer Anspruch zusammen mit dem Anspruch aus unerlaubter Handlung
Ausservertragliche Haftung
Haftungsvoraussetzungen
- Schaden des Schrankfachkunden
- Widerrechtlichkeit des Banken-Verhaltens
- Verschulden der Bank
- Kausalzusammenhang von widerrechtlichem Bank-Verhalten und Schaden
Prozessuales
Schadensbeweis
- Schadensbeweis gegenüber der Bank
- Vermögensstand vor und nach Eintritt des schädigenden Ereignisses
- Beweisrecht