Als Rechte des Schrankfachkunden gelten:
- Gebrauchsüberlassung des Schrankfachs
- Anspruch auf Erhalt eines Kundenschlüssels
- Einlegungsberechtigte und –fähige Gegenstände
- Sicherungsanspruch des Schrankfachkunden
- Öffnung des Tresorraums durch die Bank und Zutrittsrecht des Schrankfachkunden
- Diskretionsrecht des Schrankfachkunden
- Recht des Schrankfachkunden auf Bevollmächtigung eines Dritten
- Recht auf Kündigung des Schrankfachvertrags