Als Rechte der Bank gelten:
- Zutrittskontrolle
- Entgelt („Schrankfachmiete“)
- Kontrolle des Schrankfachinhalts (vorgängige Prüfung der Schrankfacheinlage)
- Jederzeitige sofortige Kündigung
- Anspruch auf Schlüsselrückgabe bzw. Öffnung des Schrankfachs und Gegenstandsentnahme