Kurzdefinition
Hinterlegung ist die befristete oder unbefristete Aufbewahrung von Waren (vertretbare (Gattungsware) oder nicht vertretbare (Speziessachen)) oder Wertgegenständen gegen Entgelt
Langdefinition
“Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet sich der Aufbewahrer dem Hinterleger, eine bewegliche Sache, die dieser ihm anvertraut, zu übernehmen und sie an einem sicheren Orte aufzubewahren. Eine Vergütung kann er nur dann fordern, wenn sie ausdrücklich bedungen worden ist oder nach den Umständen zu erwarten war.” (OR 472)
Synonyme
- Aufbewahrung
- Lagerung
- Einlagerung
- Lagerhaltung
- Lagerlogistik
Fremdsprachbegriffe
- Französisch
- Dépôt
- Italienisch
- Deposito, in consegna
- Englisch
- Bailment, Retention, Storage, Custody