Das „Logistikrecht“ ist ein komplexes und international ausgerichtetes Rechtsgebiet, welches sich begrifflich noch nicht gefestigt hat.
Das „Logistikrecht“ charakterisiert sich über folgende Thematas:
Begriff
- Das „Logistikrecht“ befasst sich mit der Organisation und der Durchführung von Material-, Informations- und Geldflüssen sowie der Erbringung von Dienstleistungen
- Synonyme
- Cargo and Logistics
Rechtsgebiete
Speditionsrecht / Verzollung
Hinterlegung / Lagerung
- OR 472 – OR 491
- OR 1152 Abs. 2 (Lager- und Ladeschein)
- OR 1153 – OR 1155 (Warenpapiere)
Auftrag
Mäklervertrag
Agenturvertrag
Ev. Kommissionsrecht
Logistikfunktionen
- Lagerung (Hinterlegung)
- Umpackung (Dienstleistung)
- Kommissionierung (Vertriebsrecht)
- Transport (Frachtvertrag, Speditionsvertrag)
- Verzollung (Dienstleistung)
- Ablieferung (Transporterledigung, ev. verbunden mit weiterer Dienstleistung)
- ev. Inkasso (Dienstleistung)
- ev. Versicherung
Logistikvertrag
- Gesetzlich nicht geregelter Vertrag
- Mischform verschiedener Vertragstypen
- Frachtvertrag
- Werkvertrag, ev. Auftrag
- Hinterlegungsvertrag
- Mietvertrag
Frachtpapiere
- Frachtpapiere sind aus dem Transport- und Logistikrecht nicht mehr wegdenkbar
- Es gibt aber verschiedene Frachtpapier-Formen für verschiedenartigste Zwecke
- Die heutigen nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen für Frachtpapiere werden den Anforderungen der Praxis nur beschränkt gerecht
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